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Montagsdemo in Karlsruhe
371. Montagsdemo 14.5. 18 Uhr Marktplatz




Berliner Sozialgerichtsurteil:
36,07 Euro mehr sind zwar unter aller Sau aber bei 8,5 Millionen Hartz VI Betroffenen macht das in einem Jahr rund 3, 5 Milliarden mehr für von der Leyen aus.
Wer jetzt noch auf der faulen Haut liegt und keine Widersprüche schreibt, geht vermutlich rückwirkend leer aus.
Also Leute widersprecht und klagt. Bei 150 000 Klagen sind den Berlinern Sozialrichtern die Kragen geplatzt.
Offener Brief an den Bundespräsidenten !
Maria & Maik Senninger
Meyenburger Tor 66
16928 Pritzwalk
E-Mail: maiksenninger(at)yahoo.de
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1 10557 Berlin
Pritzwalk den 12.10.2011
Offener Brief an den Bundespräsidenten Herrn Christian Wulff !
Was ist der Bürger noch Wert in dieser Gesellschaft?
Sehr geehrter Herr Wulff,
wir möchten grundsätzliche Fragen stellen, auf die Wir keine Antworten finden. Millionen von Menschen in Deutschland stellen sich die gleichen Fragen.
Wir Maria Giuseppina Senninger geb. Maiolini und Maik Senninger, wohnen in der kleinen Stadt Pritzwalk, im Nordwesten Brandenburgs. Meine Frau wurde in Siegen /NRW geboren und musste nach der Geburt Deutschland verlassen um mit ihrer Familie nach Italien zurückzukehren. Als junges Mädchen kehrte sie Jahre später wieder zurück nach Deutschland und erlernte in einem Jahr die deutsche Sprache und erlernte einen Beruf. Also eigentlich ein Musterbeispiel an Integration. Ich stamme aus Pritzwalk, und bin einer von Millionen „Ostdeutschen“ welche die DDR, die Nachwendezeit und das derzeitige Chaos miterleben darf.
Die familiären Strukturen werden systematisch zerstört. Nach meiner 23monatigen Dienstzeit in der Bundeswehr kam für mich das Aus. Das Arbeitsamt legte mir Nahe, meine Heimat zu verlassen. Ich ging nach Baden-Württemberg um als gelernter Bäckergeselle zu arbeiten.
Ich war kaum drei Jahre dort und erlebte das erste Mal, was Insolvenzverschleppung Insolvenz und fristlose Kündigung mit erfundenen Gründen bedeuten. Es folgten endlose Kämpfe bei Arbeitsgerichten. Monatelang habe ich nur von Nudeln mit Ketchup oder Fallobst gelebt und mich nicht getraut, die Familie in der Heimat davon zu berichten. Ich war drauf und dran betteln zu gehen und das in der Bundesrepublik Deutschland.
Aber ich glaubte noch lange an das Grundgesetz. Aber die Realität sieht anders aus. Mit dem Gesetz Hartz IV wurden folgende Paragraphen außer Kraft gesetzt oder wurden diese schon abgeschafft? Auf diese Frage hätte ich gerne von Ihnen eine Antwort Herr Wulff.
Grundgesetz Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Grundgesetz Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Grundgesetz Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Wir kennen Hartz IV, denn wir leben mit diesem menschenverachtendes Gesetz. Da stelle ich mir natürlich als Mitglied des VdRBw (Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.) die Frage, was soll ich im Ernstfall noch verteidigen?
Meine Frau lernte schon als Auszubildende was Insolvenzverschleppung, Insolvenz fristlose Kündigung und den Kampf beim Arbeitsgericht bedeuten. Ich investierte tausende von Euros für einen LKW-Schein. Aber das half mir auch nicht weiter.
Als wir endlich begriffen haben, dass wir in den alten Bundesländern auch keine Perspektive haben, kehrten wir in meine Heimat, die auch für meine Frau eine Heimat wurde, in die Prignitz zurück. Aber diese Welt bestand nur noch aus Niedriglohn- und Zeitarbeitern, ALG I sowie ALG II Empfängern und Rentnern.
Ohne die Erlaubnis vom Jobcenter haben wir nun ein Kind gezeugt, aber das wird ja hoffentlich noch erlaubt sein? Durch dieses noch ungeborenes Kind übernehmen wir aber auch in Kürze eine große Verantwortung.
Wir haben schon keine Perspektive und kämpfen zusätzlich jeden Monat gegen die Bürokratie im Jobcenter. Für jede Kleinigkeit müssen wir um Erlaubnis fragen. Wurden wir ALG II – Empfänger schon ganz offiziell entmündigt, oder warum ist das so? Vielleicht können Sie mir Herr Wulff eine Antwort darauf geben.
Herr Bundespräsident geben Sie mir doch bitte einmal einen Tipp, wie ich in Zukunft meine Familie ernähren soll? Was sage ich in Zukunft mein Kind? Wie erziehe ich mein Kind? Soll ich es vorsorglich schon auf Hartz IV vorbereiten, oder soll ich die Illusion erwecken dass es alles besser wird, oder alles gut ist? Ich kenne keine Antworten mehr, aber Sie als Staatsoberhaupt doch sicherlich?
Mit freundlichen
Maria & Maik Senninger
Montag, den 19. September 2011
Pressemitteilung
8. Herbstdemonstration gegen die Regierung
Durchschnittlich 3.000-4.000 Teilnehmer nahmen heute an der 8. Herbstdemonstration der bundesweiten Montagsdemonstration in Berlin teil. Bei bestem Wetter führte der Demonstrationszug durch Wohngebiete im Prenzlauer Berg
Die Demonstration war von einer Vielfalt bunter Transparente und Kulturbeiträge geprägt, die vom Montag als Widerstandstag in über 100 Städten in Deutschland zeugten. Am offenen Mikrofon kamen vor allem Betroffene der Folgen der verfehlten Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung zu Wort.
Auf den Kundgebungen am Alexanderplatz zu Beginn und Ende der Demonstration kamen Vertreter verschiedener Parteien, Organisationen und Initiativen zu Wort. So u.a. vom Aktionsbündnis gegen Atomkraft, ein Vertreter der Jugendproteste in Spanien, von rebell, AGIF, Acampada, Frauenverband Courage, Stuttgart 21-Gegner, Umweltratschlag, Linkspartei, MLPD und Piratenpartei. Vertreter der Opel-Belegschaft Bochum sowie Hartz IV-Betroffene. Nach dem bewegenden Beitrag eines Betriebsrates der Charité verabschiedeten die Teilnehmer der Abschlusskundgebung auf dem der Alexanderplatz einstimmig eine Solidaritätsadresse an die streikende Belegschaft.
Fetzige Song- und Musikbeiträge trugen zur glänzenden Stimmung bei und ließen die 8. Herbstdemonstration gegen die Regierung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.
Der Widerstand der Montagsdemonstrationen geht weiter- die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung ist gut organisiert und aufgestellt. „Wir kommen wieder“ – so dass einhellige Versprechen tausender Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Abschlusskundgebung.
Montagsdemo Karlsruhe protestiert gegen Atomkraft
29.04.2011
Montagsdemo Karlsruhe
Moritz Römmele
Hohenzollernstr.41
76135 Karlsruhe
Tel.: 0170 4870455
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Pressemitteilung
Montagsdemo protestiert weiter gegen Atomkraft
„Fukushima ist überall - Atomausstieg jetzt!“
Die Montagsdemo Karlsruhe setzt ihren Protest gegen die Atomkraft am kommenden
Monatg, den 02.Mail fort. In großer Betroffenheit über die Ereignisse in Japan und mit dem
festen Willen, dafür zu streiten, dass die Atomkraftwerke in der Bundesrepublik endlich
stillgelegt werden, veranstaltet die Montagsdemo Karlsruhe wieder von 18 bis 18.30 Uhr
eine Kundgebung auf dem Marktplatz vor dem Rathaus.
120.000 Menschen haben am letzten Wochenende in Deutschland klar gemacht, dass die
Atomkraftwerke in Deutschland endlich alle abgeschaltet werden müssen. Auf der ganzen
Welt gab es anlässlich des 25-jährigen Jahrestages der Tschernobyl-Katastrophe Proteste
gegen Atomkraft.
Mit unserer Kundgebung setzen wir diesen weltweiten Protest fort und wollen weiterhin
zeigen, dass wir nicht bereit sind, das Risiko einer nuklearen Katastrophe noch länger zu
tragen. Wir lassen uns mit leeren Versprechungen, Lügen und Verharmlosungen der
Regierung und von den Medien nicht abspeisen und sind uns sicher, dass nur der Protest
breiter Teile der Bevölkerung dazu führen wird, die Macht der Atomlobby zu brechen und
damit, dafür zu sorgen, dass endlich alle Atomkraftwerke in der Bundesrepublik
abgeschaltet werden! Deshalb geht der Protest weiter!
Die Montagsdemo Karlsruhe freut sich, dass der Montag immer mehr zum Tag des
Widerstandes und des Protests geworden ist und stellt ihr „offenes Mikrofon“ auch gerne
zum Protest gegen die Atomkraft zur Verfügung und lädt alle Atomkraftgegner ein an der
Kundgebung teilzunehmen.
Im Anschluss, von 18.30 bis 19 Uhr, steht wie gewohnt das Thema Hartz IV, Armut und
Arbeitslosigkeit am „offenen Mikrofon“ auf der Tagesordnung. Die Anti-Atom-Initiative
.ausgestrahlt hat bundesweit zu Mahnwachen für einen sofortigen Atomausstieg
aufgerufen. Seit Beginn der Reaktorkatastrophe in Japan findet wöchentlich in Hunderten
Städten im ganzen Bundesgebiet Mahnwachen statt. Mehr Informationen
und eine Übersicht über alle Mahnwachen:
www.ausgestrahlt.de
i.A Moritz Römmele

http://shop.andreas-ehrholdt.eu/shop/index.php?a=4
Kongress am 15.1.2011 in Karlsruhe
„Es reicht! Für alle!“
Kinderarmut: Wir klagen an!
Rede von Georg Rammer
Sie gehen zum ECE einkaufen und sehen einen ganz tollen Pullover, für nur 43 €! Ein Schnäppchen – also kaufen Sie ihn. Frage: Wie lang muss in einer Hartz-IV-Familie dieser Betrag für das Essen des 13jährigen Sohnes reichen? Sind es vier Tage oder sieben oder gar 14 Tage? Sie wissen schon, 14 ist die richtige Antwort. Solche und ähnlich Frage stelle ich bei Vorträgen; nicht für das schlechte Gewissen, sondern wegen der Anschaulichkeit. Viele Menschen haben keine Vorstellung über die Folgen der Armut. Die Antworten zeugen davon. Sie wissen inzwischen sicher auch, dass ein Kind in einer armen Familie statistisch zehn Jahre kürzer leben wird als ein Kind in sicheren Verhältnissen. Und natürlich wissen Sie auch, dass der Satz „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“ nicht in der Bibel und auch nicht im Kommunistischen Manifest steht, sondern …? Die eigentlich spannende Frage bei der Betrachtung der ständig steigenden Kinderarmut ist aber: Wer möchte sie überhaupt beseitigen? Wer hat denn ein Interesse an der Abschaffung der Armut und damit ihrer verheerenden Folgen? Das ist kein Quiz mehr, sondern die Grundlage für unsere persönliche Strategie. Aber der Reihe nach. Deutschland ist Spitze. Die OECD hat kürzlich errechnet: In keinem anderen Land der Organisation – immerhin sind es 34 in Europa, Nordamerika und Japan – ist die Armut und auch die Ungleichheit so stark angestiegen in den letzten Jahren wie in Deutschland. Und dazu passt wie die Faust aufs Auge, was der Sozialwissenschaftler Heitmeyer und KollegInnen kürzlich als Hauptergebnis ihrer Studie über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland publiziert haben: Gerade bei Gutverdienenden nehmen unzivilisierte, intolerante und verrohte Einstellungen zu. Nun werfen Oppositionspolitiker der Regierung oft Versagen vor angesichts solcher Daten – vollkommen zu Unrecht! Im Gegenteil: Die Bundesregierung ist hoch effektiv bei der Umverteilung von unten nach oben. Der Preis dieser Politik ist dann eben Armut: Familien- und Kinderarmut. Der Preis ist auch die systematische Benachteiligung und die Einschränkung von Lebenschancen von Millionen von Kindern. Anklage In meiner beruflichen Tätigkeit hatte ich oft mit Jugendlichen zu tun, die angeklagt waren, weil sie etwas geklaut hatten. Warum wird eigentlich keine Anklage erhoben gegen die Verantwortlichen, wenn sie systematisch und im vollen Wissen um die Folgen Millionen von Kindern Lebenschancen rauben? Natürlich weiß ich, dass das vollkommen unjuristisch gedacht und illusionär ist, dennoch ist es mir ernst: Ich klage die Bundesregierung an: 1. Der systematischen Kindeswohlgefährdung: Es ist erwiesen und auch in allen Kinder- und Jugendberichten der Bundesregierung nachzulesen, dass Armut Kinder krank macht, zu massivem Bildungsmangel führt, dass sie für ihr Leben gehandicapt sind. Es ist ebenso erwiesen, dass Kinder die wachsende Kluft in der Gesellschaft nicht aushalten. Die Bundesregierung führt dennoch die Kindeswohlgefährdung aktiv durch viele Gesetze herbei. 2. Der Missachtung der Verfassung: Sozialer Rechtsstaat wird derzeit reduziert auf Existenzsicherung auf unterstem Niveau. Eigentlich bedeutet er aber die Verpflichtung für den Staat, aktiv durch die Gesetzgebung soziale Gegensätze und Ungleichheit auszugleichen. Und ebenso die Verpflichtung, dafür zu Sorgen, dass Grundrechte nicht nach Maßgabe des Geldbeutels gewährt werden. Offensichtlich gilt die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ nicht für Hartz-IV-Kinder. Nach dem Grundgesetz darf die soziale Herkunft nicht zur Diskriminierung führen – aber im neofeudalen Deutschland nimmt die Bundesregierung hin, dass der soziale Ort der Geburt über das Leben entscheidet. 3. Abbau der Demokratie: Kürzlich sagte der Ex-MdB Gert Weißkirchen in Karlsruhe: „In unserer Gesellschaft wird doch Demokratie nur noch vorgegaukelt und die gesellschaftliche Teilhabe auf den Meinungsaustausch von Eliten reduziert.“ Er hat Recht. Konzern-Lobbyisten formulieren Gesetze, Minister werden nahtlos Konzernchefs und umgekehrt, existenzielle Entscheidungen werden in geheimen Elitezirkeln getroffen und anschließend dem Volk „kommuniziert“. Zunehmend wird Demokratie auf formale Regeln der Akklamation reduziert. Gegenwärtig werden bei einem Runden Tisch Forderungen von Menschen nach Entschuldigung und Entschädigung verhandelt, die in kirchlichen und staatlichen Fürsorge-Einrichtungen ausgebeutet, gedemütigt und misshandelt wurden – vor einem halben Jahrhundert. Meines Erachtens müssten diese Forderungen auch für die gelten, die durch staatliche Maßnahmen systematisch benachteiligt und geschädigt werden. Einwände Das sind gewichtige Anklagen und natürlich gibt es gegen sie gewichtige Einwände: Es wird doch schon so viel gegen Kinderarmut getan! Wir müssen doch erst erwirtschaften, was verteilt werden soll! Wir haben doch einen sozialen Rechtsstaat und ein BVG, das darüber wacht! Ist es so? Zum ersten Einwand: Gerade ist das Europäische Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung zu Ende gegangen. Es gab 40 „Leuchtturmprojekte“, mit Plätzchenbacken mit Frau von der Leyen, Sommer-Camps und Tanzperformance. So weit die Show fürs geneigte Publikum. Die reale Politik schafft demgegenüber die harten Fakten – und die sehen ganz anders aus. Schauen wir das Sparpaket an, das dazu beitragen soll, die massiv wachsenden Schulden Abzutragen. Es geht dabei um die wichtige Frage, wer die enormen Kosten der Finanzkrise in den nächsten Jahren tragen soll: Die Verursacher und Profiteure oder die breite Bevölkerung und die ohnehin Benachteiligten? Sie wissen es bereits, die Regierung hat sich entschieden und die Last vor allem den Armen aufgebürdet – mit der Folge, dass sich Familienarmut weiter ausbreitet. Beschlossen wurde • Anrechnung von Einkommen bei Hartz IV, • Streichung von Zuschlägen beim Übergang in ALG II, • Kürzung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, • Wegfall der Beitragszahlungen der BfA in die Rentenkasse und • Streichung des Elterngeldes, das schon 2007 zugunsten der Gutverdiener wesentlich verringert worden war. Das also ist die Realpolitik, die Bekämpfung der Kinderarmut. In dieselbe Sparte symbolischer Politik gehört der „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland“. Dieser umfasste den Zeitraum von 2005 bis 2010 und enthielt sicher auch gut klingende Projekte. Aber war in dieser Zeit nicht noch etwas Anderes? War da nicht Hartz IV, das Gesetz, das nach Berechnungen des DPWV die Kinderarmut verdoppelt hat? War da nicht auch die energische Durchsetzung der Agenda 2010 mit dem Ziel des neoliberalen Umbaus – also Arbeit verbilligen, Konzerne, Reiche und Banken fördern? Das Ergebnis, die krasse Spaltung in Arm und Reich, ist der Boden, auf dem die menschenfeindliche Hetze von Sarrazin, Heinsohn, Koch und Westerwelle gedeihen. Übrigens werden Sie keine Aussage eines verantwortlichen Politikers/Politikerin finden, die auf die Beseitigung der Armut zielt. Denn sie wissen natürlich, dass Kinderarmut eine notwendige Folge dieser Politik ist. So predigen sie die große Bedeutung eines warmen Mittagsmahles und loben die Tafeln, also Almosen. Die Politik ist aber keineswegs bereit, die Grundlagen der Verteilung zu ändern. Zum zweiten Einwand: Erst muss erwirtschaftet werden, was verteilt werden soll. Das ist die gute alte Pferdeäpfel-Theorie: Gib den Pferden gut zu fressen, dann fällt hinten für die Spatzen auch was ab. Leider ist die Theorie genauso Mist wie die Pferdeäpfel. Denn erwirtschaftet wird viel, die Produktivität steigt, die Gewinne auch. Und was wird verteilt? Von Jahr zu Jahr steigt die Kluft bei Einkommen und Vermögen; mit gerechter Verteilung hat das nicht zu tun. Schauen wir es genauer an: • Die „untere“ Hälfte der Bevölkerung hat gar kein Vermögen oder sogar Schulden. • Ein Prozent, die Reichsten, besitzen ca. ein Viertel des Gesamtvermögens. Von 2002 bis 2007 haben sie ca. 150 Mrd. zusätzlich erlangt. • Im selben Zeitraum hat 70 % der Bevölkerung 15 % verloren; derzeit hat sie 8 %. Aber es werden doch Arbeitplätze geschaffen! Es gibt ja derzeit ein Job-Wunder! Wie alle Wunder muss auch dieses differenziert betrachtet werden: • Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen unter 25 Jahren ist prekär beschäftigt (Leiharbeit, befristete Stelle ABM etc.). • Fast die Hälfte aller Neueinstellungen ist befristet. • 25 % der Bevölkerung lebt inzwischen von Hartz IV oder Niedriglohn. Die Zahl der Niedriglöhner ist in den letzten zehn Jahren um 2,3 Millionen gestiegen. Während die Quoten der Prekarität ständig gestiegen sind, wurde • die Vermögensteuer abgeschafft, • der Spitzensteuersatz herabgesetzt, • die Unternehmensteuern halbiert, • die Erbschaftsteuer gesenkt. Die Politik hat also für die Ihren gut gesorgt. Und sie sorgt übrigens auch für einen neuen Ausgleich zwischen den Generationen: Nicht nur die Kinderarmut hat Rekordhöhe erreicht – auch eine neue Altersarmut entsteht und wird enorm wachsen. Zum dritten Einwand: Aber der soziale Rechtsstaat! Das BVG! Bei unserem Kongress vor einem Jahr haben wir mit Spannung auf das Hartz-IV-Urteil des BVG gewartet, vielleicht auch mit Hoffnungen. Wir haben zusammen mit anderen Gruppen demonstriert und wir hatten auch das BVG mit unseren Forderungen zur Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates behelligt. Unsere Antwort würde beim Urteil berücksichtigt, hieß es von dort. Lesen Sie das Urteil genau, es lohnt sich. Darin wird der soziale Rechtsstaat auf die „Sicherung der physischen Seite des Existenzminimums“ zurechtgestutzt. Sogar bei einem viel niedrigeren Satz für ein Schulkind sei „nicht ersichtlich, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum zu decken“. Und inzwischen hat es für Recht befunden, dass das Kindergeld und sogar Taschengeldgeschenke der Großeltern auf den Regelsatz angerechnet werden können. Bei besonderem Bedarf hat der Bedürftige auf das „Einsparpotential“ zurückzugreifen. Mit keinem Wort ging das BVG auf die Errungenschaft des sozialen Rechtsstaates ein, das den Erfahrungen der Weimarer Verfassung und des Faschismus in Abhebung vom bloß liberalen, bürgerlichen Rechtsstaat in der Verfassung festgeschrieben wurde: Die aktive Herstellung sozialer Gerechtigkeit ist nicht beliebig, sondern bindend. Und vor allem: Der Staat hat die Verpflichtung, die reale Geltung der Grundrechte für alle durchzusetzen; denn bloß formal gleiches Recht wird zum Recht des Stärkeren, der „Elite“ oder auch der „Leistungsträger“. Kleine Anmerkung zu den selbsternannten „Leistungsträgern“: In einer Studie hat der Think-Tank New Economics Foundation NEF eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und den gesellschaftlichen Nutzen bzw. Schaden verschiedener Berufsgruppen verglichen: Investment-Banker und VIP-Steuerberater einerseits, Krankenschwestern, Müllwerker und Erzieherinnen andererseits. Der Schaden für die Gesellschaft überstieg bei der einen Gruppe den Nutzen um ein Vielfaches – erraten Sie, bei welcher? Die Verhältnisse waren bei der anderen Gruppe genau umgekehrt: Lohn an der Armutsgrenze, hoher Nutzen für die Gesellschaft. So viel zur deutschen Debatte „Leistungsträger“ gegen Unterschicht. Was tun? Immer wieder werden wir gefragt: Was wollt ihr denn tun angesichts der Ungerechtigkeit? Wollt ihr mehr Geld für die Familien oder mehr Bildung? Ich antworte erst mal: natürlich beides. Vor allem müssen aber die Macht- und Einkommensverhältnisse geändert werden, denn ohne radikale Änderungen wird die Kinderarmut nicht zu beseitigen sein. Ziel ist nach wie vor die Abschaffung der Kinderarmut – sie ist in einer reichen Gesellschaft einfach ein Skandal. Und wir reden hier von der Beseitigung der Ursachen und nicht der Linderung der Folgen. Und das Ziel ist zweitens Umverteilung, um mehr Gerechtigkeit und Gleichheit und auch Geld für die Armen zu haben. Die Verwirklichung dieser Ziele scheitert nicht an Geld. Eine Kinder-Grundsicherung würde etwa ein Viertel davon kosten, was die Regierung an Kapitalspritzen und Bürgschaften in die Hypo Real Estate hineingepumpt hat. Zur Notwendigkeit und Realisierbarkeit der Umverteilung liegen auch wissenschaftliche Konzepte vor. Was fehlt, ist der politische Wille. Und was natürlich auch fehlt, ist die demokratische Kraft, die der Macht der wirtschaftlich-politischen Elite etwas entgegenstellen könnte. Aber wir können die Herstellung von Gerechtigkeit nicht der Elite überlassen, die Realisierung der Menschenrechte nicht dem Goodwill der Oligarchen. Und wir können die Regierung auch nicht bitten, die Ursachen der Kinderarmut zu beseitigen. „Glauben Sie allen Ernstes, dass die Elite die Macht freiwillig aufgeben wird?“, fragte mich ein Professor, mit dem ich über Staatsrecht diskutierte. Die Frage ist rhetorisch. Es wäre verrückt und selbstzerstörerisch, einen Machtkampf mit der staatlichen Gewalt einzugehen. Wir haben nur begrenzte Möglichkeiten, die aber eine Kraft entfalten können: • Aufklärung, • Aufbau von Legitimationsdruck und • Aktionen bis hin zum gewaltfreien Widerstand. Wir wollen weiterhin Veranstaltungen durchführen, in Aufsätzen, Artikel und blogs über die Lügen aufklären und über die Profiteure und ihre Methoden. Wir wollen uns nicht damit begnügen, dass uns eine Scheinwelt von funktionierender Demokratie und sozialem Rechtsstaat vorgegaukelt wird – wir wollen sie auf ihre Behauptungen festnageln. Eigentum verpflichtet? Das Wohl der Kinder hat absoluten Vorrang? Das sind doch Lügen! Wir werden auch Aktionen durchführen, um die Probleme und die Lösungsmöglichkeiten in der öffentlichen Aufmerksamkeit zu halten. Natürlich wollen wir auch dafür sorgen, dass die Karlsruher Leitlinien schnell umgesetzt werden, mit festen Fristen und Kontrollen. Die Elite handelt nach der Maxime: Besser reich und gesund als arm und krank. Die Regierung versagt der Bevölkerung Gerechtigkeit und Respekt – und die Bevölkerung verweigert ihnen das Vertrauen. Sie werden sich was überlegen müssen. Und wir werden was tun müssen.
Georg Rammer, Januar 2011
Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 zu begrüßen?
Nein!
Von Rainer Roth
Hartz IV-Eckregelsatz verfassungsgemäß
Entgegen der zahlreichen Falschmeldungen aus Medien ("Regelsätze für Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig" FAZ 11.02.2010), Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften („Die Regelsätze ...entsprechend nicht der Verfassung“, direkt 2/2009) hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze nicht für verfassungswidrig erklärt.
Es hat im Gegenteil eindeutig festgestellt:: "Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen". (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html).
Diese Feststellung bezieht sich auch auf die Kinderregelsätze.
Kürzung des Regelsatzes für Schulkinder war verfassungsgemäß
Das Gericht geht sogar soweit, die 2005 mit Hartz IV erfolgte Kürzung des Regelsatzes von 7 bis 13-Jährigen auf das Niveau von Vorschulkindern im Nachhinein noch als verfassungsgemäß zu bezeichnen.
„Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist“ (Rd.Nr. 155 BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. 155 http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html)
SPD/CDU/Grüne/FDP hatten mit der Kürzung Kindern ab dem Schulalter den bisher anerkannten besonderen Wachstums- und Entwicklungsbedarf aberkannt und ihnen auch die bis dahin übliche Anerkennung des Schulbedarfs verweigert. Die höchstrichterlichen Professoren urteilen jedoch, dass der Regelsatz, da „ nicht evident unzureichend“ ,auch nach der Kürzung noch sowohl menschenwürdig als auch ausreichend gewesen sei.
Das Gericht stellt zwar selbst fest: Der Bedarf von Kindern, „der zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums gedeckt werden muss, hat sich an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist.“ (Rd.Nr. 191) Die Verletzung dieses Grundsatzes ist dem Urteil nach aber offenbar verfassungsgemäß.
Es stellt fest, dass „ein zusätzlicher Bedarf vor allem bei schulpflichtigen Kindern zu erwarten“ und die Nicht-Berücksichtigung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei (Rd.Nr. 192). Trotzdem erklärt es die faktische Nicht-Berücksichtung in der Leistungshöhe für Schulkinder ab 2005 für verfassungsgemäß.
Es stellt fest, dass sich „der Bedarf eines schulpflichtigen Kindes in der Pubertät offensichtlich vom Bedarf eines Säuglings oder eines Kleinkindes unterscheidet“ (Rd.Nr. 196). Vor allem wegen des biologisch bedingten Wachstums- und Entwicklungsbedarfs habe eine (bis heute nicht veröffentlichte) Sonderauswertung der Bundesregierung auch ergeben, dass Kinder von 6 bis 13 Jahren einen um 25 % höheren Verbrauch aufweisen als Kinder von 0 bis Jahren (Rd.Nr. 74).
Tut nichts zur Sache. Das Gericht bescheinigt der Gleichsetzung des Bedarfs von 13-Jährigen mit Säuglingen trotzdem im Nachhinein die Verfassungsmäßigkeit. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei gewährleistet und es sei „nicht ersichtlich, dass der Betrag von 207 Euro nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere den Ernährungsbedarf, von Kindern im Alter von 7 bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zu decken“ (Absatz-Nr. 156). Man verhungert also trotz der Kürzung nicht. Danke. Mit einer weiteren Kürzung würden Kinder ebenfalls noch nicht verhungern. Geht es bei der Ernährung wirklich nur um das physische Existenzminimum? Bedeutet die Aberkennung des Wachstumsbedarfs aber nicht schon, dass das physisch Notwendige, nämlich der notwendige Kalorienbedarf, nicht gedeckt ist? Und der beträgt bei 7 bis 13-Jährigen Kindern im Durchschnitt 2.042 Kcal, während 0 bis 6-Jährige im Durchschnitt nur 1.250 Kcal brauchen.
All das ist Eiertanz in Perfektion. Die Kritik an Hartz IV wird von den flexiblen Richtern sehr wohl registriert. Sie kann aber rein nichts an ihrer Grundauffassung ändern, dass die Höhe des Regelsatzes in Geld, egal, wie willkürlich er festgesetzt wurde, trotzdem mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Hier macht sich bemerkbar, dass die ProfessorInnen, die von den Parteien des Bundestags und Bundesrats in das Bundesverfassungsgericht gewählt wurden, sich durchaus ihrer Verantwortung gegenüber ihren Wählern bewußt sind. Sie nehmen Kritik auf und stellen gleichzeitig fest, dass aber trotzdem die Leistungen nicht zu niedrig sind.
Alles ist möglich, man muss es nur besser begründen
Als verfassungswidrig wird nur das Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze betrachtet (Rd.Nr. 210), nicht die Höhe der Regelsätze selbst. „Schätzungen 'ins Blaue hinein' laufen … einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG“ (Rd.Nr. 171) Wenn die Höhe der Regelsätze dem Hohen Gericht nach verfassungsgemäß ist, muss man demnach also nur die Höhe der Regelsätze „nachvollziehbar begründen“ (Rd.Nr. 171), um der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip genüge zu tun.
Die Bundesregierung ist also trotz verfassungswidriger Methoden der Regelsatzbemessung zu durchaus verfassungsgemäßen Bemessungen der Regelsätze gekommen. Man muss schon Professor sein, um das Interesse an der Aufrechterhaltung des unhaltbaren bestehenden Zustandes von Hartz IV so klug zu begründen, dass möglichst viele Menschen dennoch meinen, es würde sich etwas ganz Bedeutsames ändern. Hätten sie diese Fähigkeit nicht, wären sie von den Parteien, die Hartz IV beschlossen haben, wohl auch nicht für diese Funktion vorgeschlagen und gewählt worden.
Was halten die Richter beim Eckregelsatz nicht für nachvollziehbar begründet?
a) Bei der Festsetzung des Regelsatzes von 345 Euro auf der Basis der EVS 1998 wurden Abschläge vorgenommen, z.B. für Pelzmäntel, Sportboote und Segelflugzeuge, obwohl gar nicht festgestanden hätte, dass das unterste Quintil der Einpersonen-Haushalte der EVS solche Ausgaben überhaupt getätigt hat (Rd.Nr. 175). Ein lustiges Eingeständnis. Die Sache ist aber „verjährt“. Sie hat sich erledigt, weil die Bundesregierung bei der Auswertung der EVS 2003 darauf verzichtet hat.
b) Das Gericht kritisiert, dass bei den Stromkosten der Abschlag von 15 % (oder 3,84 Euro) für Strom, der auf Heizung entfällt, nicht empirisch belegt sei. Das Gericht vermutet zwar, das diese Kürzung „dem Grunde nach vertretbar“ sei, verlangt aber dafür eine empirische Untermauerung. Das Gericht stört sich nicht daran, dass die im Regelsatz anerkannten Stromkosten heute erheblich niedriger sind als 1998, obwohl die Strompreise um mehr als ein Drittel gestiegen sind.
c) Das Gericht kritisiert, dass bei der Auswertung der EVS 1998 beim Posten Ersatzteile und Zubehör für Privatfahrzeuge in Höhe von 1,69 Euro ein Abschlag von 80 % für Ersatzteile usw. von Kfz vorgenommen worden sei und hält das nicht für nachvollziehbar. Die Sache hat sich jedoch erledigt, weil die Bundesregierung in der Auswertung der EVS 2003 die entsprechenden Kosten für Fahrräder gesondert ermittelt hat. Das Gericht stört sich jedoch nicht an dem 2006 auf monatlich 11,27 € gesunkenen Betrag für öffentlichen Nahverkehr.
d) Das Gericht kritisiert, dass die Nicht-Anerkennung von Bildungsausgaben nicht begründet worden sei, legt aber nahe, dass das Problem mit einer (noch fehlenden) „Wertungsentscheidung“, dass „diese Ausgaben nicht zur Sicherung des Existenzminimums erforderlich“ seien, behebbar sei (Rd.Nr. 179 cc). Das wäre auch nicht schwer, weil der Betrag von 5,95 € (EVS 2003) überwiegend der Bezahlung von Studien- und Prüfungsgebühren an Schulen und Universitäten dient und ferner für Kursgebühren aufgewandt wurde.
e) Das Gericht bemängelt auch, dass die Position „Außerschulischer Untericht in Sport und musischen Fächern“ in Höhe von 0,75 € ohne Begründung unter den Tisch gefallen sei. Die Begründung könnte aber wie bei d) nachgereicht werden.
Weil also die Transparenz der Regelsatzbemessung in diesen nebensächlichen Fragen verletzt worden sei, sei das Verfahren zur Festsetzung des Eckregelsatzes verfassungswidrig. Die schallende Ohrfeige, die viele gehört haben wollen, entpuppt sich als sanftes Streicheln mit furchterregendem juristischem Theaterdonner, um ein vertrauensseliges Publikum zu begeistern. Die Aufgabe, den Eckregelsatz in dieser Hinsicht wieder mit der Menschenwürde in Übereinstimmung zu bringen, wird die Bundesregierung mit Bravour lösen.
Was hält die Bundesregierung bei den Kinderregelsätzen nicht für nachvollziehbar begründet?
Wenn der Eckregelsatz von jetzt 359 Euro nicht verfassungsgemäß begründet ist, können es natürlich auch die Kinderregelsätze nicht sein.
Zudem seien Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ mit jeweils 60, 70 oder 80-prozentigen Ausgaben von Erwachsenen. Die Kinderregelsätze seien „freihändig“ festgesetzt. Das ist nur auf der Oberfläche richtig, trifft aber den Kern nicht, denn die Prozentsätze habe ihren Ursprung in Warenkörben für Kinder verschiedener Altersstufen aus den 1970er Jahren, deren Ergebnis ins Verhältnis zum Eckregelsatz gesetzt wurde. Die differenzierten Altersabstufungen und ursprünglich ermittelten Prozentsätze wurden allerdings im Laufe der Zeit immer mehr zusammengekürzt, mit Ausnahme des Regelsatzes der Vorschulkinder. In allen früheren Untersuchungen wurde der Wachstumsbedarf von Kindern ab dem Schulalter und der Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren grundsätzlich anerkannt. Hartz IV machte damit Schluss. Das BverfG rechtfertigt das als verfassungsgemäß.
Dass die vom Gericht favorisierte Methode der Festsetzung des Kindesbedarfs zu einer Erhöhung der Kinderregelsätze führt, ist nicht ersichtlich. Die Sonderauswertung der EVS 2003 nach dem vom Gericht befürworteten Verfahren ist von der Bundesregierung Ende 2008 schon vorgenommen worden. Sie ergab, dass mit Ausnahme der Beträge für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren die Regelsätze für Kinder eher zu hoch als zu niedrig gewesen seien. „Die Sonderauswertung habe bestätigt, dass die Höhe der Regelsätze für die bisher im Gesetz vorgegebenen beiden Altersstufen mehr als ausreichend sei. Als weiteres Resultat habe sich aber ergeben, dass Kinder von 6 bis 13 Jahren einen höheren Verbrauch aufweisen würden, als ihn die Regelsatzverordnung berücksichtigt. Ursache des ab dem 7. Lebensjahr eintretenden erhöhten Konsums dürfte vor allem der Schulbesuch sein. Daraus ergebe sich ein Verbrauch nach der Regelsatzverordnung für Kinder von 0 bis 5 Jahren in Höhe von 191,23 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren ein Umfang von 240 Euro und für Kinder von 14 bis 17 Jahren in Höhe von 257,66 Euro. Der signifikante Unterschied zwischen den Altersstufen 0 bis 5 Jahre und 6 bis 13 Jahre habe den Gesetzgeber zur Einführung einer dritten Altersstufe nach § 74 SGB II veranlasst.“ (Rd.Nr. 74)
Die Regelsätze von 2008 aber betrugen 211 Euro für alle Kinder unter 14 und 281 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Der Regelsatz für 6 bis 13-Jährige beträgt nach der teilweise Rücknahme seiner Kürzung ab 1.7.2009 251 Euro. So sehr also die angeblich freihändigen Prozentsätze für „kleine Erwachsene“ beklagt werden, sie sind heute (nach der erzwungenen Rücknahme einer Regelsatzkürzung) höher, als wenn der „Kindesbedarf“ nach Maßgabe der Sonderauswertung der EVS 2003 transparent und nachvollziehbar berechnet würde. Da könnten einem die alten, noch irgendwie an den früheren Warenkörben hängenden Kinderregelsätze fast noch lieber sein.
Die Richter kritisieren heftig, dass die Sonderauswertung nicht schon bei der Einführung von Hartz IV, und auch nicht bei der Auswertung der EVS 2003 durchgeführt worden ist (Rd.Nr. 198). Dann hätte die Bundesregierung zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Die Regelsätze hätten niedriger ausfallen können und trotzdem wäre „im Interesse der Kinder“ ihr Bedarf eigenständig, nachvollziehbar und menschenwürdig ermittelt worden. Ein verfassungsmäßiges Verfahren würde demnach eher zu einer Senkung der Kinderregelsätze führen als ein verfassungswidriges. Die Regelsätze wären geringer, aber dafür wenigstens „realitätsgerecht“ (Rd.Nr. 198). Die Richter machen auch einen Vorschlag, wie man der potentiellen Senkung entgegenwirken kann. Sie fordern, dass der Schulbedarf, der bisher mit umgerechnet 8,33 € in einem Schulbedarfspaket außerhalb des Regelbedarfs enthalten ist, in den Regelsatz von Schulkindern aufgenommen wird, weil er zum Existenzminimum gehöre. Allerdings müsse auch er empirisch begründet werden. Das bedeutet, dass er auch niedriger sein kann als die jetzige Summe, die immerhin eine Verdopplung gegenüber der früheren Sozialhilfe darstellt.
Auf Grund der EVS mögliche Regelsatzsenkungen sind verfassungsgemäß
„Das nach § 28 Abs. 3 SGB XII und § 2 Regelsatzverordnung 2005 maßgebliche Statistikmodell ist eine verfassungsrechtlich zulässige, weil vertretbare Methode zur realitätsnahen Bestimmung des Existenzminimums für eine alleinstehende Person“ (Rd.Nr. 162).
Das Existenzminimum hängt also nicht von einer eigenständigen Festsetzung des Bedarfs ab, sondern davon, wie viel die untersten Verbrauchergruppen von ihrem Einkommen ausgeben können. Die untersten Verbrauchergruppen jedoch bestehen zu einem bedeutenden Teil aus RentnerInnen über 65 Jahren, deren regelsatzrelevante Ausgaben erheblich niedriger sind als die von Personen unter 65 Jahren. Auch dieser Zustand ist verfassungsgemäß.
Es ist auch verfassungsgemäß, die Ausgaben nur mit Abschlägen als relevant für den Eckregelsatz anzuerkennen (Rd.Nr. 170). Wenn also die Ausgaben für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke 3,94 € pro Tag sind, ist das verfassungsgemäß, weil das Verfahren verfassungsgemäß ist. Wenn die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel nur knapp 40 Cent pro Tag betragen, ist das verfassungsgemäß.
Es ist auch verfassungsgemäß, wenn Ausgaben für „Mobilfunk“ nicht relevant für den Regelsatz sind oder „Verzehr außer Haus“ nicht als notwendig betrachtet und nur mit dem Nahrungsmittelanteil anerkannt wird, den man hätte, wenn man zu Hause „einkehren“ und verzehren würde.
Das soziokulturelle Existenzminimum von Ausgaben des unteren Einkommensfünftels abhängig zu machen, bedeutet, dass sinkende Einkommen zu sinkenden Ausgaben und von daher zu sinkenden Regelsätzen führen müssen. Es sei denn, man erkennt höhere Prozentsätze der gesunkenen Verbrauchsausgaben an. Die Einkommen der untersten Verbrauchergruppen sind schon in der EVS 2003 gegenüber der EVS 1998 gefallen. Nur weil die regelsatzrelevanten Prozentsätze der Verbrauchsausgaben angehoben wurden, wurde eine Senkung - weil sie zur Zeit aus politischen Gründen nicht durchsetzbar schien - vermieden. Die Einkommen der untersten Verbrauchergruppen könnten durchaus mit der EVS 2008 weiter gefallen sein.
Die Anerkennung des heutigen Verfahrens zur Bemessung des Eckregelsatzes schließt also die Zustimmung zu daraus folgenden Senkungen des Eckregelsatzes ein.
Die regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben schließen die Warmmiete aus. Wenn bei tendenziell sinkenden Einkommen des unteren Einkommensfünftels die Kosten für Unterkunft und Heizung steigen, fällt die Summe, die dieser Bezugsgruppe für die anderen in den Regelsatz eingehenden Verbrauchsausgaben zur Verfügung steht. Daraus folgt weiterer Druck auf die Senkung des Eckregelsatzes.
Die Verbrauchsausgaben der untersten Haushalte sind erheblich höher als ihr Nettoeinkommen. Nach Angaben von Irene Becker betrugen die Verbrauchsausgaben der Bezugsgruppe auf der Basis der EVS 2003 807,67 Euro, das Haushaltsnettoeinkommen aber nur 730,96 Euro (a.a.O., 21). Die Bezugsgruppe gibt zehn Prozent mehr aus, als sie Einkommen hat. Wenn die Möglichkeiten sinken, mit Schulden, Auflösung von Barvermögen oder mit anderen Mitteln mehr auszugeben, als man Einnahmen hat, fallen auch die Verbrauchsausgaben. Das erzeugt eine weitere Tendenz zur Senkung des Eckregelsatzes.
Angesichts der heutigen krisenhaften Entwicklung der Wirtschaft sind also mit der EVS Senkungen des offiziellen Existenzminimums möglich.
„Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, aus der sich … der Eckregelsatz ableitet, liefert eine realitätsnahe Ermittlungsgrundlage“ ((Rd.Nr. 167) Indem das Verfassungsgericht die EVS als verfassungsgemäß begrüßt, legitimiert sie in der Zukunft mögliche Regelsatzsenkungen.
Positives?
Zweifellos ist der Rentenwert als Maßstab für die jährliche Fortschreibung der Regelsätze ungeeignet. Er widerspricht auch der gesetzlichen Vorgabe, Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Das Gericht hält deshalb nur die Preisentwicklung der im Regelsatz anerkannten Ausgaben als Maßstab für die Fortentwicklung des Eckregelsatzes für tauglich. Dadurch würde der Bezug zum Nettoeinkommen (der Bezugsgruppe), den Verbrauchsausgaben (der Bezugsgruppe) und den Lebenshaltungskosten (der Bezugsgruppe) hergestellt. Die Abschaffung des Rentenwerts als Methode der Fortschreibung wirkt der Tendenz, die Regelsätze zu senken, entgegen und erscheint, so betrachtet, als positiv.
Positiv ist auch die Anerkennung wenigstens von atypischen dauernden Bedarfen.
Positiv ist aber vor allem, dass die öffentliche Diskussion eher über Erhöhungen des Eckregelsatz und der Kinderregelsätze geht als über Senkungen. Das ist jedoch nicht das Verdienst des Gerichts. Es ist das Verdienst der Ausdauer der Hartz IV beziehenden Kläger, die lange Jahre für eine Erhöhung der Regelsätze gekämpft haben. Allerdings wird das Urteil falsch verstanden, wenn man es als Urteil auffasst, das sich gegen Senkungen der Regelsätze ausspricht.
Positiv ist, dass über die Höhe des Existenzminimums diskutiert wird und trotz der Faulheitskampagne (keiner will mehr arbeiten), sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung für eine Erhöhung der Regelsätze ausspricht. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Stern erklärten 61 %, die Regelsätze seien zu niedrig und nur 4 % schätzten sie als zu hoch ein (http://www.news.de/politik/855043629/wieviel-ist-ein-kind-wert/1/).
Schluss
Insgesamt verdient es das Urteil nicht, begrüßt zu werden. Es greift zwar Kritik teilweise auf, wendet die Sache aber so, dass der bestehende Zustand gerechtfertigt wird. Er soll nur besser „kommuniziert“ werden. Die hauptsächliche Wirkung des Urteils besteht darin, der Kritik an Hartz IV das Wasser abzugraben, ohne dass es etwas kostet. Die Wirkung besteht darin, die soziale Bewegung auf das Bundesverfassungsgericht auszurichten und die angeblich wunderbaren Auswirkungen für arme Leute, die sein Urteil haben würde. Angesichts der eigenen Schwäche erträumen sich viele, dass die acht von den Hartz-IV-Parteien bestellten Professoren des BverfG es für sie richten würden.
Medienkonzerne und Hartz-IV-Parteien haben diese Hoffnungen geschürt, indem sie die Milliarden Euro an die Wand malten, die möglicherweise aufgrund des Urteils auf sie zukämen. Die allseits geschürten Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht erschweren das selbstständige Auftreten der LohnarbeiterInnen, seien sie erwerbslos oder beschäftigt. Sie bekommen hier nicht das Recht, das ihnen nützen würde. Deshalb sind jetzt nicht Hoffnungen auf die Umsetzung dieses Hartz IV-Verteidigungsurteils angesagt, sondern die verstärkte Kampagne für die eigenen Forderungen.
Die Antwort auf Karlsruhe müsste sein, die Kampagne für mindestens 500 Euro Eckregelsatz und zehn Euro Mindestlohn tatkräftig zu unterstützen. Sie ist vom Aktionsbündnis Sozialproteste, dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dem Rhein-Main-Bündnis, der Sozialen Bewegung Land Brandenburg und Tacheles in Leben gerufen worden und hat zahlreiche Unterstützer gefunden (www.500-euro-eckregelsatz.de). 6.400 Unterschriften unter die Forderungen bis jetzt sind aber zu wenig. Man kann online unterschreiben (http://www.500-euro-eckregelsatz.de/unterzeichner.html). Man kann das Flugblatt kostenlos bestellen (
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) und sich über eine Broschüre „Hartz IV-Fördern durch Mangelernährung“ darüber informieren, warum der Eckregelsatz auf mindestens 500 Euro erhöht werden muss. Die Broschüre kostet nur einen Euro plus Porto (bestellen über
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). Das Thema 500 Euro Eckregelsatz und der entsprechenden Steigerung der Kinderregelsätze muss unser Thema sein, und nicht die Bejubelung einer massiven Rechtfertigung von Hartz IV mit juristischen Wortblasen, die als„schallende Ohrfeige“ und „vernichtend“ mißverstanden werden können.
Die Forderung nach mindestens 500 Euro Eckregelsatz und 10 Euro Mindestlohn muss in den Demonstrationen des Bündnisses „Wir zahlen nicht für Eure Krise“ am 20. März deutlicher zu hören sein. Wir sollten uns nur auf uns selbst verlassen. Falsche Hoffnung auf das Urteil des Verfassungsgerichts untergraben die notwendigen eigenen Aktiivitäten.
Frankfurt, den 13. Februar 2010
Moritz Römmele Hohenzollernstr.41 76135 Karlsruhe
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Presseerklärung des Treffen der süddeutschen Montagsdemonstrationen
„Alle reden von Hartz IV – Wir kämpfen dagegen!“ Am 16.01.2010 trafen sich 54 Montagsdemonstranten aus Süddeutschland aus 17 Städten in Karlsruhe. Seit über 5 Jahren organisieren sie mittlerweile schon Protest gegen das Hartz IV-Gesetz und gegen die Regierungen, die dieses Gesetz weiter betreiben und verschärfen wollen. Hartz IV war ein Kernelement der "Agenda 2010" der Schröder/Fischer-Regierung. Die breite Empörung und der Widerstand der Montagsdemobewegung, gewerkschaftlicher und unabhängiger Erwerbslosengruppen dagegen brachten diese Regierung bei den Bundestagswahlen im gleichen Jahr zu Fall und liegen der tiefen Krise der SPD zugrunde. Heute ist Hartz IV das meist gehasste Gesetz in Deutschland. Der Paritätische Wohlfahrtsverband stellt der Politik fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV ein vernichtendes Zeugnis aus. „Diese Jahre stünden für fünf Jahre Verfassungsbruch und eine tragisch verfehlte Arbeitsmarkt- und Armutspolitik“, betont Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider. „Hartz IV ist in der Sache gescheitert und hat zu einer massenhaften Verarmung geführt. Gerichte haben die Regelsätze, die Bescheide von Hunderttausenden Betroffenen und die Verwaltungsstrukturen für nicht vereinbar mit Recht und Verfassung erklärt. Im Ergebnis steht unser Land vor einem arbeitsmarkt- und armutspolitischen Scherbenhaufen“, so Schneider. Keines der ursprünglichen Reformziele sei erreicht worden, bilanziert der Verband. „Statt der schnellen Vermittlung in Arbeit gibt es eine Million Langzeitarbeitslose, die ohne Perspektive politisch im Stich gelassen wurden. Statt einer effizienten bürgerfreundlichen Verwaltung gibt es massenweise falsche Bescheide und häufig ungerechtfertigte Sanktionen. Statt einer Grundsicherung, die vor Armut schützt, werden sieben Millionen Menschen mit pauschalierten Armutssätzen abgespeist“, kritisiert Schneider. Dieser Stellungsname ist nicht mehr hinzuzufügen als dass sie zu milde ausfällt. Sie vergisst die Todesfälle durch Verhungern oder Selbstmord und die verheerenden Auswirkungen auf die Volkswirtschaft durch massiven Kaufkraftausfall. Die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise drückt immer mehr Menschen in Arbeitslosigkeit, Hartz IV und Armut. Wir erteilen allen Bestrebungen Hartz IV weiter zu verschärfen eine klare Absage! Auch anderen Kürzungsorgien des Bundes, Landes oder der Kommunen im sozialen Bereich werden wir entgegen treten. Notwendig ist stattdessen, dass das Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit bezahlt wird, es eine spürbare Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich gibt und dass endlich ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 10 € eingeführt wird, um Arbeitsplätze mit vernünftigen Löhnen zu schaffen. Die Montagsdemos aus vielen Städten Süddeutschlands sind gut organisiert, informiert, vernetzt und sehr lebendig. Wir werden unseren Protest weiter Montag für Montag auf die Straße tragen und fordern ohne wenn und aber: Das Hartz IV-Gesetz muss weg!
Was heißt Hartz IV? Armut per Gesetz!
- Menschen werden gezwungen, jede Arbeit anzunehmen.
- Menschen werden gezwungen, für 1 EURO Stundenlohn zu arbeiten.
- Menschen werden gezwungen, auf Kosten des Partners zu leben.
- Menschen werden gezwungen, Schnüffler in ihre Wohnung zu lassen.
- Menschen werden gezwungen, ihre Altersvorsorge aufzubrauchen.
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